Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnobjekten, Gewerbeobjekten, Bilanzbewertung sowie Objekte der Land und Forstwirtschaft im
- Ertragswertverfahren
- Sachwertverfahren
- Sonderverfahren
Die Grundlage der Wertschätzung sind die gesetzlichen Vorschriften der WertR und WertV. Hierzu gehören zusätzlich Marktkenntnisse, bautechnisches Wissen und eine fundierte Ausbildung als Immobilien-Sachverständiger.
Die Verkehrs-/Marktwertermittlung ist für Verkauf, Beleihung, Vererbung, Trennung, Kaufentscheidung und das Finanzamt eine wichtige Grundlage.
Erfahrung und die Kenntnis der neuesten Gesetze sind unsere Stärken gepaart mit bautechnischem Wissen und der Fähigkeit zur Beurteilung von eventuellen Bauschäden und deren Sanierungskosten. Wir beraten beim Kauf einer Immobilie und begleiten Sie auf Wunsch bis zum Vertragsabschluss.
Ein qualifiziertes Gutachten lässt sich nicht unter Zeitdruck erstellen. Es bedarf ausreichender Zeit um Recherchen vorzunehmen, die Objektbesichtigung durchzuführen, Unterlagen einzuholen sowie zur gewissenhaften schriftlichen Ausarbeitung.
Als Auftraggeber können Sie jedoch viel dazu beitragen die Bearbeitungsdauer wesentlich zu reduzieren, indem sie die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beibringen, d. h. spätestens am Besichtigungstag zur Verfügung stellen. Der Gutachten-Auftrag kann mündlich (z. B. telefonisch) oder schriftlich erfolgen. In beiden Fällen ist ein schriftlicher Sachverständigenvertrag erforderlich, welcher vom Auftraggeber zu unterzeichnen ist und die Pflichten und Rechte der Vertragspartner regelt.
Folgende Unterlagen sollten zur Verfügung gestellt werden:
- Grundrissplan
- Teilungserklärung
- Wohngeldabrechnung
- Lageplan
- Baubeschreibung, Flächenaufstellung
- Angaben zum Wertermittlungsstichtag
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